Impressum

Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz

Stand 04.09.2026. Gelb markierte Angaben werden vor dem Go-live ergänzt.

Dentallabor Norbert Heiß
Inhaber: Norbert Heiß, Zahntechnikermeister
Schlüsselbergstraße 2
81673 München

Telefon 089 43 20 48
Telefax 089 4 31 53 35
E-Mail info@dentallabor-heiss.de

Rechtsform: Einzelunternehmen. [Bei Eintragung im Handelsregister stattdessen: Norbert Heiß e. K., Amtsgericht München, HRA-Nummer.]

Berufsrechtliche Angaben

Gesetzliche Berufsbezeichnung: Zahntechnikermeister, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland (Meistertitel nach § 51 der Handwerksordnung für das zulassungspflichtige Handwerk Zahntechniker, Anlage A Nr. 37 zur Handwerksordnung).

Zuständige Kammer: Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, www.hwk-muenchen.de. Der Betrieb ist in die Handwerksrolle dieser Kammer eingetragen. [Betriebsnummer, freiwillige Angabe]

Berufsrechtliche Regelung: Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung, HwO), einsehbar unter gesetze-im-internet.de/hwo.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: [DE …, sobald vorhanden; sonst entfällt die Zeile]

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufträge für zahntechnische Leistungen führen wir nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks vom 12. Januar 2015 aus (Empfehlung des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen, Bundesanzeiger vom 14. Januar 2015). [Link auf die AGB als PDF folgt.]

[Berufshaftpflichtversicherung: nur aufnehmen, wenn eine besteht, dann Versicherer, Anschrift und räumlicher Geltungsbereich.]

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).

Verantwortlich für den Inhalt dieser Website

Norbert Heiß, Anschrift wie oben.

Urheberrecht

Texte, Fotos, Grafiken und das Logo dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist nur mit Zustimmung von Norbert Heiß zulässig.

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